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   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.1997 - 21 A 651/93   

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https://dejure.org/1997,13056
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.1997 - 21 A 651/93 (https://dejure.org/1997,13056)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.07.1997 - 21 A 651/93 (https://dejure.org/1997,13056)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Juli 1997 - 21 A 651/93 (https://dejure.org/1997,13056)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abwägung; Inanspruchnahme von Wegeparzellen; Flurbereinigungsverfahren; Zufahrt zu einem Quarzsandtagebau; Bergrechtliche Grundabtretung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 11 A 3051/06

    Berufungen gegen den Braunkohlentagebau Garzweiler erfolglos

    - 21 A 651/93 -, ZfB 1998, 35 (37 ff.), im vorliegenden Fall im Sinne der grundsätzlichen Zulassung der Grundabtretung präjudiziert.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2008 - 11 N 59.05

    Bergrechtliche Planfeststellung und kommunale Selbstverwaltung

    Diese - durch die in Bezug genommene, eine entsprechende Konstellation betreffende Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen (v. 11 Juli 1997 - 21 A 651/93 -, ZfB 1998, 35) gestützte - Auffassung des Verwaltungsgerichts wird durch das Zulassungsvorbringen schon deshalb nicht in Frage gestellt, weil dieses sich insoweit in einer Bezugnahme auf das diesbezügliche erstinstanzliche Klagevorbringen erschöpft und damit mangels Auseinandersetzung mit den Gründen des Verwaltungsgerichts bereits den Darlegungsanforderungen des § 124a Abs. 4 S. 1, 4 VwGO nicht genügt.
  • VG Düsseldorf, 06.06.2006 - 3 K 3061/05

    Verwaltungsgericht weist Klage gegen Enteignung einer Obstwiese zugunsten des

    vgl. BVerfG, Urteil vom 21.0ktober 1987 - 1 BvR 1048/87 -, u.a. BVerfGE 77, 130 ff.; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 5/90 -, u.a. BVerwGE 87, 241 ff. (sog. Administrativenteignung für Zwecke, die generell im Allgemeinwohlinteresse liegen); Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 18/90 -, Buchholz 406.27 § 55 BBergG Nr. 3; Urteil vom 11. Juli 2002 - 4 C 9/90 - (wonach es dem Gesetzgeber unter Beachtung des Eigentumsgrundrechts und des Gemeinwohlinteresses grundsätzlich frei steht, zur planerischen Bewältigung komplexer raumgreifender und konfliktträchtiger Infrastrukturvorhaben gesetzliche Systeme mit mehreren Planungsstufen und mehrstufigen Entscheidungsverfahren einzuführen); auch Beschluss vom 22. Februar 1993 - 7 B 17/93 -, ZfB 134, 202 f.; OVG NRW, Urteile vom 11. Juli 1997 - 21 A 651/93 - vom 7. Juni 2005 - 11 A 1193/02 - und - 11 A 1194/02 - vom 28. April 1988 - 12 A 903/86 - (die drei letztgenannten Urteile jeweils ausdrücklich den Abbau von Braunkohle betreffend); Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 28. Mai 2003 - 1 KO 710/00 -, NuR 2004, 404 ff.
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